bottom1 bottom2 bottom3 bottom4 bottom5

Agb

I. Geltung der Bedingungen

 

Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung unserer Geschäftsbedinungen, unabhängig davon ob eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt oder nicht.

 

II. Montagepreis

1. Die Montage wird gemäß Anhand nach Zeitberechnung abgerechnet, fass nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.

2. Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die dem Montageunternehmer in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zu vergüten ist.

3. Nicht abgesprochene Nebenarbeiten werden gesondert abgerechnet.

4. Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen (auf Wunsch des Auftragsgebers) werden mit einem Zuschlag verrechnet.

 

III. Arbeitszeit

 

1. Vorbereitungs- Reise, Warte- und Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

2. Verzögert sich die Dienstleistung ohne Verschulden der Firma Kohlhauser-Montagen, werden zusätzlich entstehende Aufwendungen- insbesondere Reise- und Wartezeiten gesondert verrechnet, dies gilt auch bei pauschal vereinbarten Dienstleistungspreisen.

3. Ein Montagetag beträgt acht Stunden.

4. Der Montagezeitpunkt ist 3- 4 Wochen vorher bekanntzugeben.

5. Verzögert sich der Montagebeginn beziehungsweise die Fertigstellung aus folgenden Gründen a. Schlechtwettereinbruch

b. Fehlende Bauelemente

c. Aussperrung von der Baustelle

Ist die Firma Kohlhauser - Montagen Schad- klaglos zu halten.

 

VI. Hilfeleistung des Auftragsgebers

 

1. Der Auftraggeber ist auf seinen Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu:

a. Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte

b. Bereitstellung erforderlicher Arbeitsgeräte (Kran, Stapler usw.)

c. Zulieferung der Bauteile durch den Auftraggeber (ansonsten Absprache mit KohIhauser - Montagen)

d. Verpackungsmüll und Altbestand sind vom Auftraggeber zu entsorgen ( ansonsten Absprache mit Kohlhauser- Montagen)

e. Stromanschluss muss auf der Baustelle vorhanden sein.

 

V. Materialkosten

 

1. Materialkosten sind bei Auftragserteilung zu entrichten.

2. Zusätzliche. nicht im Lieferumfang enthaldene Materialien werden von der Firma KohIhauser - Montagen seperat verrechnet oder sind laut Angaben der Firma Kohlhauser-montagen vom Auftraggeber bereit zu stellen.

VI. Abnahme

 

1 . Der auftraggeber ist zur Abnahme der Arbeit verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung anzeigt worten ist. Die Abnahme erfolgt durch ein schriftliches Protokoll. Mit der erfolgten Abnahme wird die ordnungsgemäße Ausführung der erbrachten Leistungen bestätigt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Als Abnahme gilt auch die nicht lediglich probeweise Inbetriebnahme durch den Auftraggeber.

2. Die Arbeiten gelten innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung durch die Firma Kohlhauser-montagen als angenommen, es sei denn, der Auftraggeber beanstandet innerhalb dieses Zeitraumes Mängel.

3. Der Auftraggeber ist zur Abnahmeverrweigerung nur berechtigt, wenn die von ihm beanstandeteen Mängel den gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, andernfalls ist er verplichtet, die Arbeiten unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung abzunehmen.

4. Zur Mängelbeseitigung muß eine angemessene Zeit einberaumt werden.

 

VII. Mängelhaftung

 

1. Die Firma Kohlhauser-montagen haftet nur für Schäden, die im Zuge der Montage entstanden sind.

2. Für Schäden durch andere Verursacher (Lieferanten, Fremdarbeiter auf Baustelle, Privatpersonen usw.) kann die Firma Kohlhauser-Montagen nicht haftbar gemacht werden.

3. Für Schäden, die nicht am Montagegegenstand selbst enstanden sind, haftet die Firma Kohlhauser-Montagen aus welchen Rechtsgründen auch immer -nur

a. Bei Vorsatz

b. Bei grober Fahrlässigkeit der Firma Kohlhauser-Montagen

 

VIII. Rechnungsstellung und Bezahlung

 

1. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Montage ( Regiestunden wöchentlich. )

2. Zwischenrechnungen und Abschlagszahlungen behält sich die Firma Kohlhauser-Montagen vor. 3. Unsere Rechnungen sind Prompt netto Kassa ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen p.a. in Rechnung gesellt. Sollten durch den Verzug auch Mahnspesen und Kosten durch die Beauftragung eines Inkassobüros und/oder eines Rechtsanwaltes entstehen, sind diese von Ihnen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die noch im Einsatz befindlichen Dienstnehmer umgehend von den jeweiligen Arbeitsplätzen abzuziehen.

Copyright © 2017 Kohlhauser Montagen | Mitterberg 145 | A-8294 Buch-St. Magdalena | Mobil:+43(0)664 1200536 | eMail:office[at]kohlhauser-montagen.at | AGB | IMPRESSUM